Hygieneregeln in unseren Praxisräumen

Erkältungssymptome

Erkältungssymptome sind grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Behandlung durch die TCM. Es ist uns Heilpraktiker:innen jedoch nicht erlaubt, Menschen zu behandeln, bei denen auch nur der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SarsCov2/Covid-19) besteht, deshalb bitte ich Sie, bei Erkältungssymptomen vor dem Termin Rücksprache mit mir zu halten. Auf Shiatsu sollte bei Erkältungs- und/oder Grippesymptomen verzichtet werden, weil Ihr Körper Ruhe braucht, um mit dem Infekt umzugehehen.

Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen und/oder der Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden können auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen und können auch bei Menschen auftreten, die gegen Covid-19 geimpft sind. Sie sollten dann Kontakt zu einem/r Arzt/Ärztin aufnehmen.

Da Symptome wie Husten, Niesen, Fließschnupfen etc. auch nicht-infektiöse Ursachen haben, z. B. allergisch bedingt sein können, rufen Sie mich an, damit wir dies soweit möglich telefonisch abklären können. Bei Zweifeln müssen wir uns immer eher für eine Terminverschiebung entscheiden bzw. Sie müssen ein/e Arzt/Ärztin aufsuchen.

Ein SarsCov2-Antigen-Schnelltest kann eine zusätzliche Absicherung bieten.

Schutz in der Praxis

Medizinische oder FFP2-Masken*

Es ist mittlerweile nicht mehr nötig, eine der oben genannten Masken zu tragen und ich verzichte ebenfalls darauf, es sei denn ich habe Erkältungssymptome, mit denen ich zwar arbeiten, aber geringfügig ansteckend sein kann. In diesem Fall würde auch das Entkeimungsgerät laufen (s. unten). Ich lasse die Informationen über die Masken erst einmal hier stehen.

Medizinische oder OP-Masken sind aus dünnem Fließ bestehende rechteckige Masken. Sie schützen das Gegenüber vor Viren, die der/die Träger:in möglicherweise ausatmet, nicht jedoch den/die Träger:in, wenn das Gegenüber mit dem Atem Viren abgeben sollte und keine Maske trägt.

FFP2-Masken sind aus Fließ bestehende Masken, die eine Filterfunktion haben und sowohl Träger:in als auch das Gegenüber vor Viren schützen. Sie müssen den Aufdruck CE mit einer Nummer sowie entweder FFP2 (europäischer Standard) oder die unten genannte Varianten tragen.

Voraussetzung für den Schutz ist bei beiden Maskentypen, dass die Maskenränder an Nase bzw. Kinn gut anliegen.

* FFP2 bezeichnet den europäischen Standard, KN95 ist das Pendant für Masken aus China. N95 ist die amerikanische Variante, P2 die australische. Sie alle entsprechen „im Wesentlichen den Anforderungen an FFP2-Masken“, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Laut § 1 Abs. 2 Satz 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) sind FFP2-Masken oder Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zulässig. KN95 und N95-Masken beispielsweise weisen eine solche Gleichwertigkeit auf. (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11)

Lüften

Für mich ist Lüften zwischen den einzelnen Behandlungsterminen grundsätzlich unabdingbar für eine gutes Raumklima, zusätzlich verringert es natürlich eine etwaige Virenlast im Raum.

Entkeimungsgerät

Im Winter läuft in meinem Behandlungsraum ein sogenanntes Entkeimungsgerät, das Viren, Bakterien, Pilze durch UV-Bestrahlung abtötet. Dazu wird die Luft eingesaugt, in dem Gerät an einer UV-Lampe vorbeigezogen und wieder in den Raum abgegeben. Der Hersteller verweist darauf, dass die Luft in einem Raum in der Größe meines Praxisraums (20 Quadratmeter) innerhalb von 10 Minuten ausgetauscht ist. Sollte also wirklich eine mit Covid-19 unerkannt erkrankte Person im Raum gewesen sein, müsste die Virenlast durch die Entkeimung so minimal sein, dass eine Ansteckung nicht stattfindet. Praktischerweise gilt das auch für alle anderen Viren oder Bakterien, die durch Aerosole oder Tröpfcheninfektion weitergegeben werden (z.B. auch Influenzaviren, Herpesviren) und deshalb habe ich beschlossen, dieses Gerät in der sogenannten Erkältungszeit laufen zu lassen.

Das Entkeimungsgerät macht Geräusche – es rauscht leise vor sich hin.

Schnelltest

Mittlerweile teste ich mich nur noch bei Erkältungssymptomen auf SarsCov2 mit einem auf die derzeitige Variante des Virus (Omikron) empfindlichen Schnelltest.

Terminvergabe

In unserer Praxisgemeinschaft achten wir darauf, dass sich unsere PatientInnen nicht begegnen, die Termine werden entsprechend gelegt. Ich lasse Sie ungern in der Kälte oder im Regen stehen, aber es kann vorkommen, dass ich Sie gegebenenfalls bitten muss, vor der Tür zu warten. Nach jedem Termin brauchen wir Zeit für Desinfektion und ausreichendes Lüften.

Grenzen aller Vorsichtsmaßnahmen und verantwortungsvoller Umgang

Mittlerweile teste ich mich nur noch bei Erkältungssymptomen auf SarsCov2 und trage, falls ich trotz Erkältungssymptomen uneingeschränkt arbeiten kann, eine FFP2-Maske. Ich versichere Ihnen, dass ich die größtmögliche Vorsicht walten lasse, um mich selbst und andere in meinem privaten wie in meinem Arbeitsleben nicht zu gefährden. Ich bin überzeugt, dass wir auf diese Weise geschützt und sicher durch alle Infektionsgefahren kommen. Ein hundertprozentiger Schutz ist zwar nicht möglich, aber “we are always looking at the bright side of life.” (aus: Monty Python’s Life of Brian. 1979)

Stand: Frühjahr 2023